(Dies ist nicht immer notwendig. Wurden Personen verletzt oder ist ein hoher Sachschaden entstanden, sollten Sie die Polizei auf jeden Fall verständigen. Ebenso, wenn der Unfall mit einer Straftat in Zusammenhang steht, wie z.B. Unfallflucht, Missbrauch von Alkohol oder Drogen oder einer unklaren Sachlage.)
Wenn Sie die komplette Schadenabwicklung allein dem leistungspflichtigen Versicherer des Unfallgegners überlassen, bleiben oft Ihr Recht und die Ihnen zustehende Ansprüche unberücksichtigt oder werden zumindest nicht in vollem Umfang erfüllt.
Der beste Rat ist daher: Kümmern Sie sich selbst bei einem Unfallschaden um einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen und nutzen Sie die Hilfe, die ich Ihnen anbieten kann.
Achten Sie darauf, dass Sie 100% des Ihnen zustehenden Ersatzes erhalten. Nur mit Kenntnis der aktuellen Rechtslage können Sie in der Regel vollständigen Schadensersatz durchsetzen.